Übersicht
Sie können die Urlaubsrichtlinie eines Mitarbeitenden ändern und den Zeitpunkt der Änderung auf ein zukünftiges Datum planen. Während des Prozesses können Sie überprüfen, wie das verbleibende Guthaben des Mitarbeitenden von der aktuellen Richtlinie auf die neue übertragen wird, bevor Sie die Änderung bestätigen.
Bevor Sie beginnen
Um diese Funktionalität zu nutzen:
- Die Richtlinienzeitleiste muss aktiviert sein
- One muss für den Nutzer verfügbar sein
- Sie müssen die Berechtigung haben, Richtlinienzuweisungen zu bearbeiten
Ändern Sie eine Richtlinie
Sie können den Prozess auf eine der folgenden Arten starten:
1. Aus dem One-Chat
Bitten Sie One, die Urlaubsrichtlinie des Mitarbeitenden zu ändern und das Datum des Inkrafttretens anzugeben. Wenn Informationen fehlen, wird One danach fragen.
2. Aus der Richtlinienzeitleiste
- Gehen Sie zur Richtlinienzeitleiste.
- Erstellen Sie eine neue Richtlinienzuweisung.
- Wählen Sie die neue Richtlinie aus.
- Wählen Sie das Inkrafttretungsdatum.
Die Anfrage wird dann an One übergeben, wo Sie die Guthabenübertragung überprüfen können, bevor Sie die Änderung anwenden.
3. Aus den Einstellungen der Urlaubsrichtlinie
- Öffnen Sie die Ziel-Urlaubsrichtlinie
- Wählen Sie Mitarbeitende hinzufügen
- Wählen Sie einen einzelnen Mitarbeitenden aus
One öffnet sich und fragt nach dem Inkrafttretungsdatum, bevor der Übertragungsprozess fortgesetzt wird.
Der Übertragungsprozess ist nur verfügbar, wenn die Richtlinie für einen Mitarbeitenden gleichzeitig geändert wird. Wenn Sie One bitten, die Richtlinie für mehr als einen Mitarbeitenden zu ändern, werden Sie darüber informiert, dass dies nicht möglich ist.
Überprüfen Sie die Guthabenübertragung
Bevor Änderungen angewendet werden, führt One Sie durch den Übertragungsprozess.
1. Überprüfen Sie den Vergleich
One zeigt einen Vergleich zwischen der aktuellen Richtlinie des Mitarbeitenden und der neuen Richtlinie an, wobei jeder Zähler der aktuellen Richtlinie neben dem entsprechenden Zähler der neuen Richtlinie angezeigt wird.
2. Zähler ohne Übereinstimmung lösen
Wenn ein Zähler keine automatische Übereinstimmung hat, fragt One, was Sie damit tun möchten.
Je nach verfügbaren Optionen können Sie:
- Das verbleibende Guthaben verwerfen.
- Es auf eine andere kompatible Zulage übertragen.
One fragt nacheinander nach einem Zähler, bis jeder Zähler eine Entscheidung hat.
3. Überprüfen Sie die endgültige Zusammenfassung
Sobald jeder Zähler eine Entscheidung hat, zeigt One eine Zusammenfassung an, die Folgendes umfasst:
- die Quellrichtlinie
- die Zielrichtlinie
- das Inkrafttretungsdatum
- alle Guthaben, die verworfen werden
In dieser Phase werden keine Änderungen angewendet.
4. Bestätigen Sie die Änderung
Wählen Sie Änderungen bestätigen, um die Richtlinienänderung anzuwenden.
Vor der Bestätigung können Sie den Übertragungsplan weiter ändern oder den Prozess abbrechen. Ein Abbrechen lässt die Richtlinie des Mitarbeitenden unverändert.
Nach der Richtlinienänderung
Bis zum Inkrafttretungsdatum erscheint die neue Richtlinie als zukünftige Zuweisung in der Richtlinienzeitleiste.
Am Inkrafttretungsdatum wird sie zur aktuellen Zuweisung des Mitarbeitenden.
Nach der Bestätigung müssen alle zukünftigen Änderungen oder Stornierungen über die Richtlinienzeitleiste vorgenommen werden. Diese können nicht über den One-Chat durchgeführt werden.
Beschränkungen
Beachten Sie die folgenden Einschränkungen:
- Es kann jeweils nur ein Mitarbeitender bearbeitet werden. Um mehrere Mitarbeitende gleichzeitig zu aktualisieren, siehe Ändern Sie die Urlaubsrichtlinie für mehrere Mitarbeitende. Hier mehr erfahren.
- Zähler, die in Stunden gemessen werden, können nur auf Zähler übertragen werden, die in Stunden gemessen werden. Zähler, die in Tagen gemessen werden, können nur auf Zähler übertragen werden, die in Tagen gemessen werden. Das Übertragen von Guthaben zwischen Stunden und Tagen wird nicht unterstützt. Bei Bedarf kann das Guthaben manuell angepasst werden, nachdem die Richtlinienänderung in Kraft tritt.
- Zähler werden basierend auf gemeinsamen Abwesenheitstypen abgeglichen, nicht nach ihren Namen.