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Arbeitstage: Arbeitszeitabzug

Erfahren Sie in diesem aufschlussreichen Leitfaden, wie Sie Arbeitsabzüge effektiv nutzen und Ihre Produktivität an arbeitsreichen Tagen maximieren können.

Der Zähler „Arbeitstage – Arbeitsstunden “ wird für alle Arten von Urlaub verwendet und zählt alle Kalendertage im Urlaubszeitraum, unabhängig vom vertraglichen Arbeitsplan des Mitarbeiters, Wochenenden oder Firmenfeiertagen .

Wichtigste Punkte:

Jeder Tag vom Start- bis zum Enddatum wird für den Abzug berücksichtigt:

  • Ganztägiger Urlaub: 1,0 Tag Abzug
  • Halbtagsurlaub: 0,5 Tage Abzug
  • Der vertraglich vereinbarte Zeitplan wird bei der Tageszählung nicht berücksichtigt : Wochenenden, Feiertage und vertragsfreie Tage werden weiterhin abgezogen.
  • Die Stundenberechnung erfolgt weiterhin anhand des vertraglich festgelegten Tagesablaufs.

Dieser Zählertyp eignet sich ideal für Urlaubsarten wie Krankheitsurlaub , bei denen alle Kalendertage für den Urlaub angerechnet werden sollen, nicht nur Arbeitstage.

 

 

Schritt für Schritt: Arbeitstage – Arbeitszähler

  1. Ein Mitarbeiter stellt einen Urlaubsantrag.
  2. Ist diese Urlaubsart praktikabel?
    1. Ja:
      → Bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs werden alle Kalendertage des Urlaubszeitraums berücksichtigt , Wochenenden, Feiertage und vertragliche Arbeitstage werden dabei nicht mitgerechnet.
      → Fahren Sie mit Schritt 3 fort.
    2. NEIN:
      Logik der vertraglich vereinbarten Arbeitstage anwenden (nur vertraglich festgelegte Arbeitstage werden gezählt).
  3. Ermitteln Sie die Urlaubsdauer pro Tag
    1. Halbtägiger Urlaub:
      0,5 Tage abgezogen , Stunden berechnet als halber Tag (gemäß Vertragsplan)
    2. Ganztägiger Urlaub:
      1 Tag abgezogen , Stunden als voller Tag berechnet (gemäß Vertragsplan)

 

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Tage werden abgezogen? Welche und warum?

Folgende Tage werden abgezogen:

  • Alle Tage im Urlaubszeitraum – jeder einzelne Tag vom Beginn bis zum Ende
  • Werktage (Montag-Freitag) → 1 voller Tag abgezogen
  • Wochenenden (Samstag-Sonntag) → 1 voller Tag Abzug
  • Betriebsfeiertage → 1 ganzer Tag Abzug (unabhängig von der Urlaubsregelung)
  • Vertragsfreie Tage → 1 voller Tag Abzug (auch wenn nicht im Arbeitsplan des Mitarbeiters aufgeführt)
  • Halbtagsurlaub → 0,5 Tage Abzug (unabhängig vom Wochentag)

Beispiele:

  • Der Mitarbeiter arbeitet von Montag bis Freitag und nimmt von Montag bis Mittwoch Urlaub: 3 Tage werden abgezogen.
  • Der Mitarbeiter arbeitet von Montag bis Freitag und nimmt von Montag bis Sonntag Urlaub (einschließlich Wochenende): 7 Tage werden abgezogen.
  • Der Mitarbeiter arbeitet von Mittwoch bis Sonntag und nimmt von Montag bis Dienstag Urlaub (nicht an Vertragstagen): 2 Tage werden abgezogen.
  • Nimmt der/die Mitarbeiter/in an einem beliebigen Tag einen halben Tag Urlaub, werden 0,5 Tage abgezogen.
 

Die verschiedenen Urlaubsarten sind so konzipiert, dass alle Tage des Urlaubszeitraums angerechnet werden, unabhängig vom Arbeitsplan des Mitarbeiters. Dies ist beispielsweise bei Krankheitsurlaub sinnvoll, bei dem dem Mitarbeiter alle Kalendertage und nicht nur die Arbeitstage in Rechnung gestellt werden sollen.

 

 

Wie viele Tage werden nicht abgezogen? Welche und warum?

Tage, die nicht abgezogen werden:

  • Keine – alle Tage des Urlaubszeitraums werden bei arbeitsfähigen Urlaubsarten abgezogen.

Per Definition zählen alle Tage zu den anrechenbaren Urlaubsarten. Es gibt keine Ausnahmen – jeder Tag vom Beginn bis zum Ende des Urlaubs wird vom Urlaubsguthaben abgezogen.


 

Wie viele Stunden werden pro Abwesenheitstag angerechnet?

  • Ganztägiger Urlaub: Die volle planmäßige Arbeitszeit für diesen Tag gemäß dem Arbeitsvertrag des Mitarbeiters (z. B. 8 Stunden für einen vollen Tag).
  • Halber Tag Urlaub: Die Hälfte der für diesen Tag geplanten Arbeitszeit (z. B. 4 Stunden für einen halben Tag)
  • An allen Tagen: Die Arbeitsstunden werden anhand des vertraglich vereinbarten Arbeitsplans des Mitarbeiters berechnet, auch an Tagen, die normalerweise keine Arbeitstage sind.

Das System nimmt die vertraglich festgelegte Arbeitszeit des Mitarbeiters für diesen Tag und wendet einen Multiplikator an, der auf der Art des Urlaubs basiert:

  • Ganztägiger Urlaub: 100 % der geplanten Arbeitsstunden werden angerechnet.
  • Halbtagsurlaub: 50 % der geplanten Arbeitsstunden werden angerechnet.
 

Die geplante Arbeitszeit ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Arbeitsplan des Mitarbeiters für diesen Tag, einschließlich etwaiger unbezahlter Pausen, die von der Gesamtdauer abgezogen werden.

Wichtig: Obwohl alle Tage für die Abzugsberechnung berücksichtigt werden, erfolgt die Stundenberechnung weiterhin gemäß dem Vertragsplan. Ist ein Tag laut Vertrag normalerweise kein Arbeitstag, können ihm 0 Stunden zugeordnet sein, sodass trotz des Abzugs von 1 Tag auch 0 Stunden abgezogen werden.

 

 

Geeignete vs. nicht geeignete Urlaubsarten

Geeignete Urlaubsarten

  • Verhalten: Alle Tage im Urlaubszeitraum zählen, unabhängig von den vertraglich vereinbarten Arbeitstagen.
  • Anwendungsfälle: Krankheitsurlaub, längere Abwesenheiten, bei denen alle Kalendertage in Rechnung gestellt werden sollen.

Beispiel: Mitarbeiter nimmt Krankheitsurlaub von Montag bis Sonntag → 7 Tage werden abgezogen (einschließlich Wochenende)

 

 

Nicht arbeitsfähige Urlaubsarten

  • Verhalten: Nur vertraglich vereinbarte Arbeitstage zählen.
  • Anwendungsfälle: Urlaub, persönliche Tage, an denen nur Arbeitstage berechnet werden sollen.

Beispiel: Mitarbeiter nimmt Urlaub von Montag bis Freitag → 5 Tage werden abgezogen (Wochenende nicht mitgerechnet)

 

 

Wesentliche Unterschiede zum Vertragsabzug

Aspekt Arbeitsabzug Vertragsabzug
Tageszählung ✅ Alle Tage zählen ❌ Nur vertraglich vereinbarte Werktage
Wochenenden ✅ Gezählt ❌ Ausgeschlossen
Betriebsurlaub ✅ Gezählt ❌ Ausgeschlossen (sofern nicht konfiguriert)
Vertragsfreie Tage ✅ Gezählt ❌ Ausgeschlossen
Stundenberechnung ✅ Nutzt Vertragsstunden ✅ Nutzt Vertragsstunden

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